Staatliches regionales Förderzentrum
Sonneberg

Staatliches regionales Förderzentrum       

 

 

 

Bildungsgänge:

 

Auf der Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachtens werden die Schülerin den unten angeführten Bildungsgängen beschult. Am Ende jeden Schuljahres wird das sonderpädagogische Gutachten fortgeschrieben.
Was bedeutet das für den jeweiligen Schüler?
1. Ein Wechsel in den Bildungsgängen ist möglich.
2. Es kann auch die sonderpädagogische Förderung im Gemeinsamen Unterricht an der wohnortnahen Grund - oder Regelschule erfolgen.

Bildungsgang Grundschule


Schuleingangsphase 1. - 3. Schulbesuchsjahr
Nach Abschluss der Schuleingangsphase wird die weitere Schullaufbahn gemeinsam mit den Eltern besprochen.
Die Kinder haben die Möglichkeit, ihrem Entwicklungsstand entsprechend
• die Grundschule des jeweiligen Heimatortes,

• bei sonderpädagogischem Förderbedarf die Klasse 3 im Bildungsgang zur Grundschule am Förderzentrum zu besuchen.

Klassen 3 und 4

Bildungsgang Regelschule

Klasse 5 und 6

Beim Vorliegen des Förderbedarfs Lernen  - Abschluss mit dem Zeugnis zur Berufsorientierung


Bildungsgang zur Lernförderung

Klasse 7 - 10
Abschlüsse: Abschlusszeugnis im Bildungsgang zur Lernförderung
oder ein dem Hauptschulabschluss gleichgestellter Abschluss.
Nach Beendigung der Schulzeit wird für jeden Schüler in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und bei Interesse mit der Übergangsbegleiterin der entsprechende Ausbildungsplatz zur Verfügung gestellt.

Mögliche Ausbildungen:

  • betriebiche Ausbildung
  • berufsbegleitende Maßnahme


 

Bildungsgang zur individuellen Lebensbewältigung 

  

Schüler im Bildungsgang zur individuellen Lebensbewältigung werden teilweise in den jeweiligen Klassenstufen oder in einer Klasse mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung beschult.

Ab der Werkstufe finden wöchentliche Praxistage in den Bereichen Hauswirtschaft, Gartenarbeit,Werken und künstlerisches Gestalten sowie Praktika in Einrichtungen der Region statt.